Was genau ist die Kurtaxe eigentlich und wofür wird diese verwendet?
Im Jahr 1893 wurde die Kurtaxe gesetzlich in Deutschland eingeführt - und fand ihren Weg 1900 auf die Insel. Sie bezahlen die Kurabgabe pro Übernachtung und haben dadurch kostenfreien Zugang zu allen Sylter Stränden.
Tagesgäste, also solche, die keine Nacht auf der Insel verbringen, zahlen eine Strandbenutzungsgebühr in Form einer Tageskarte, die direkt an den Strandübergängen für 4,00 € pro Person zu kaufen ist.
- In der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.) beträgt der Abgabensatz 3,70 € pro Übernachtung/Person, in der Nebensaison (01.11. bis 30.03.) 1,85 € pro Übernachtung/Person.
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind von der Tourismusabgabe befreit.
- Schwerbehinderte Personen ab 80% Schwerbehinderung erhalten eine Ermäßigung von 20%.
- Dem Gast steht es frei, anstelle der nach Tagen berechneten Kurabgabe, eine
Jahreskurabgabe von 103,60 € zu zahlen.